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Markterkundung

Das Mittel der Markterkundung wurde sowohl in der VgV § 28 als auch in der UVgO § 20 eingeführt. Danach kann eine Markterkundung vor dem Einleiten eines Vergabeverfahrens stattfinden. Die Markterkundung dient der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens und gibt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit, Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen zu unterrichten.

Eine Markterkundung darf nicht nur durchgeführt werden, um Preise zu ermitteln. Meist wird die Möglichkeit zur Markterkundung genutzt, um sich einen ersten Überblick z.B. über technische Möglichkeiten am Markt zu erkundigen. Er kann sich also im Rahmen der Markterkundung über die Alternativen informieren, um im Fortgang eine der Alternativen auszuschreiben.

Eine Sonderform der Markterkundung stellt das Interessensbekundungsverfahren dar.

Mit aumass eVergabe können Vergabestellen eine Markterkundung bundesweit und quer über alle Branchen durchführen.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Markterkundung