VSVgV - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
Durch die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 trat die VSVgV in Kraft.
Hierin werden alle Regelungen für die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit getroffen. Sie ist seit dem 19.Juli 2012 in Kraft und regelt alle Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Im Bereich der Bauleistungen wird sie ergänzt durch den Abschnitt 3 der VOB/A.
Im Teil 1 der VSVgV „Allgemeine Bestimmungen“ stellen vor allem die Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Schätzung des Auftragswertes wichtige Themen dar.
Der Teil 2 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit beschäftigt sich mit den Vergabeverfahren. Als Regelverfahren werden das nicht offenen Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb festgelegt. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog sind nach VSVgV nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Die Unterauftragsvergabe wird in Teil 3 der VSVgV geregelt, in Teil 4 besondere Bestimmungen und in Teil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen.
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