Fristenrechner Vergaben VgV, VOB, SektVo, VSVgV
Der aumass Fristenrechner berechnet einfach und übersichtlich alle Fristen für die gängigen EU-weiten Verfahren. Die Berechnung der Fristen ist in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gemäß VgV, VOB/A, SektVo und VSVgV einschließlich bestimmter Ausnahmetatbestände genau definiert. Die Vergabefristen müssen genau eingehalten werden, um den Bietern in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausreichend Zeit für die einzelnen Verfahrensschritte zu gewähren.
Hier sehen Sie die registrierungsfreie light-Version des Fristenrechners. Die Vollversion mit erweitertem Funktionsumfang steht registrierten aumass-Kunden auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung.
Der aumass Fristenrechner hilft bei der Berechnung der Fristen in den EU-weiten Verfahren. Der Fristenrechner stellt keine verbindliche Auskunft für den Einzelfall dar und die Berechnung erfolgt ohne Gewähr.
Registrieten aumass-Kunden steht die Vollversion des Fristenrechners mit erweitertem Funktionsumfang, bspw. der Berücksichtigung von Ausnahmetatbeständen, auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung.
Hierbei können Sie sich unter Berücksichtigung der Vergabeverordnung, der gewählten Verfahrensart und des Bundeslandes mit den entsprechenden Feiertagen die Fristen für Ihr Verfahren von unserem Fristenrechner vorberechnen lassen und einfach in Ihr Verfahren übertragen.
Wozu dienen die Fristen?
In allen Vergabeverordnungen und für alle Verfahrensarten haben bei EU-weiten Verfahren die genaue Definition von Fristen und Terminen und deren Bestimmung eine besondere Bedeutung. Bei einem formal strengen Verfahren muss ohne Spielraum für alle Beteiligten klar sein, wann eine Frist beginnt und wann sie endet. Die Fristen dienen der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung der Bieter. Der Fristenrechner berücksichtig alle vorgegeben Fristen und ist damit vergaberechtskonform.
Welche unterschiedlichen Fristen werden festgelegt?
In unterschiedlichen Abschnitten der Verfahren werden Fristen definiert: Veröffentlichungsfrist, Frist für Teilnahmeantrag, Angebotsfrist, Frist für zusätzliche Auskünfte (Bewerber- und Bieterfragen), Bindefrist, Frist zur Nachforderung von Unterlagen, Frist zur Bekanntmachung über die Auftragserteilung und Fristen bei Rügen und Nachprüfungen. Alle werden im Fristenrechner detailliert berechnet.
Wie erfolgt die Berechnung der Fristen?
Unter einer Frist versteht man einen abgegrenzten, d.h. einen bestimmt bezeichneten oder bestimmbaren Zeitraum. Im Vergabeverfahren wir der Anfangs- und Endtermin durch ein berechnetes Datum festgelegt. Der Fristbeginn fällt dabei immer auf den folgenden Tag des auslösenden Ereignisses (z.B. der Bekanntmachung), unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Werktag, einen Feiertag oder ein Wochenende handelt.
Zur Berechnung des Fristendes werden Kalendertage verwendet, so dass zuerst einmal Feiertage keine Rolle spielen. Fällt das Fristende allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, so verschiebt der Fristenrechner es automatisch auf den darauffolgenden Werktag.
Können abweichende Fristen festgelegt werden?
In den verschiedenen Vergabeverordnungen sind für die Verfahren Standard-Fristen festgelegt. Darüber hinaus gibt es aber diverse Ausnahmetatbestände, wie z.B. die besondere Dringlichkeit von Verfahren. Je nach gewähltem Ausnahmetatbestand verändern sich die Fristen im Verfahren. Über den aumass Fristenrechner können sie die je nach Verfahren möglichen Ausnahmetatbestände wählen.
Bei allen Fristen handelt es sich um Mindestfristen, d.h. der Auftraggeber hat natürlich immer die Möglichkeit das Fristende nach hinten zu verschieben.
Wie können Sie mit dem aumass Fristenrechner arbeiten?
Bei der Verwendung des aumass Fristenrechners müssen Sie als erstes das Bundesland wählen, in dem Sie ausschreiben wollen. Dabei wird bei manchen Bundesländern noch mal im Detail unterschieden, falls es regional unterschiedliche Regelungen zu Feiertagen gibt. Durch diese Auswahl wird dann automatisch der aktuelle gültige Feiertagskalender im Fristenrechner hinterlegt.
Im nächsten Schritt wählen Sie die Vergabeverordnung aus, nach der Sie ausschreiben wollen. Es stehen die VgV, VOB/A, SektVO und VSVgV zur Auswahl.
Im darauffolgenden Feld legen Sie fest, welche Art von Verfahren Sie durchführen wollen. Nun müssen Sie nur noch festlegen, ob und wenn welche Ausnahmetatbestände für diese Ausschreibung gelten und wann der Tag der Absendung sein soll – dann kann der Fristenrechner mit der Berechnung starten.
Nach der detaillierten Berechnung der Frist werden Ihnen diverse Hinweise angezeigt, falls sich einzelne Fristen durch Feiertage oder Wochenenden verschoben haben sollten. Diese Fristenberechnung können alle auf aumass registrierten Auftraggeber durchführen und die Fristen dann in ihr Vergabeverfahren übernehmen.