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Angebot verspätet oder falsch abgegeben
Nach Einführung der eVergabe im Jahr 2016 ist sie nun voll in der Praxis angekommen. Dabei entstehen ein paar Tücken, auf die vor allem die Auftraggeber achten sollten.
Es kommt immer häufiger vor, dass die Bieter ein Angebot über die Bieterkommunikation zustellen. Damit gelangt das Angebot aber unverschlüsselt in den Zugriff des Auftraggebers, was falsch ist. Damit ist nicht nur dieses Angebot ungültig, sondern es infiziert auch ein später über den richtigen Kanal verschlüsselt übermitteltes Angebot.
Daher ist es unbedingt notwendig, dass der Auftraggeber die Bieter nach §11 (3) VgV darüber aufklärt, wie er ein elektronisches Angebot über die Plattform abgeben kann. Diese Tücke kann man damit leicht umgehen, dass man den Vergabeunterlagen eine Anleitung für die Bedienung des Vergabeportals hinzufügt. Bei aumass ist diese Anleitung im Hilfe-Bereich der Auftraggeber hinterlegt und kann so mit wenigen Klicks den Vergabeunterlagen beigelegt werden. Damit hat der Auftraggeber seiner Schuldigkeit genüge getan.
Ein weiteres Problem ist, dass häufig Angebote nicht oder verspätet abgegeben werden. Dabei ist nach dem Einflussbereich zu entscheiden, der diese verspätete Zustellung verursacht hat. Führt beispielsweise die Vergabeplattform unangekündigt Wartungsarbeiten durch und es kann dadurch ein Angebot nicht oder nur nach Ablauf der Frist verspätet abgegeben werden, liegt das Verschulden bei der Vergabeplattform und damit haftet der Auftraggeber.
Kommt es zur falschen Bedienung der Plattform durch den Bieter, liegt das Verschulden bei diesem. Dabei ist den Bietern vor allem dringend zu raten, sich frühzeitig mit dem Vorgang der Angebotsabgabe auf der jeweiligen Vergabeplattform vertraut zu machen. Wichtig ist dabei auch, mit einzubeziehen, wie gut die Datenleitung ist. Jeder Bieter muss selbst wissen, wie lange er für u.U. große Datenmengen zum Upload und versenden benötigt.
Die Anleitung zur Bedienung der Vergabeplattform sollte also vom Auftraggeber den Vergabeunterlagen beigelegt und vom Bieter mit Durchsicht der Vergabeunterlagen studiert werden, um Abgaben an der falschen Stelle zu vermeiden.
aumass eVergabe