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92/13/EWG - EU Sektorenrechtsmittelrichtlinie

Die EU-Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor bestimmt auf europäischer Ebene die Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren für Sektorenauftraggeber.

Die EU-Sektorenrechtsmittellinie 92/13/EWG soll sicherstellen, dass die Vergabeverfahren im Rahmen öffentlicher Aufträge und Konzessionen im Bereich der Sektorenauftraggeber schnell und wirksam auf Vergaberechtsverstöße geprüft werden können.

Wichtige Eckpunkte:

  • Nachprüfungsverfahren als Rechtsmittel für jeden, der ein Interesse an einem bestimmten Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht.
  • Möglichkeiten des Rechtsschutzes vor und nach der Vertragsunterzeichnung.
  • Ausweitung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Konzessionen.
  • Sie behandelt Themen wie Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene, Bescheinigungsverfahren, Korrekturmechanismen und Schlichtung.

Europäische Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG

Gesetz:
Sektorenrechtsmittelrichtlinie - 92/13/EWG
Stand:
25. Februar 1992
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