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Schleswig-Holstein: Gesetzentwurf Änderung des Vergaberechts vorgelegt
In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung dem Landtag ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein“ zugeleitet. Kurz darauf hat am 05.04.2018 die Verbändebeteiligung begonnen, die bis zum 17.05.2018 gehen soll. Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Wie die Landesregierung mitteilt, beabsichtigt sie, ein neues, schlankes und mittelstandsfreundliches Vergabegesetz (Vergabegesetz Schleswig-Holstein – VGSH, nachfolgend wird der Entwurf als VGSH-E bezeichnet) zu schaffen, das verstärkt auch kleinen Betrieben die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermöglicht. Dafür will die Landesregierung auf die Vorgabe sozialer Kriterien verzichten, bei der konkreten Beschaffung durch das Land aber auf umweltbezogene und innovative Aspekte setzen. Der Vergabemindestlohn soll hingegen bestehen bleiben.
Das neue VGSH-E soll – mit Ausnahme der Vergabemindestlöhne – nur im Unterschwellenbereich gelten. Für Bauleistungen wird der 1. Abschnitt der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für anwendbar erklärt.
Die Landesregierung verzichtet bewusst darauf, im Gesetz die elektronische Vergabe verbindlich vorzugeben. Zunächst sollen die Entwicklungen und Erfahrungen im Oberschwellenbereich abgewartet werden. Vergabestellen können jedoch freiwillig E-Vergaben durchführen. Das Land selbst wird für seine Vergaben weiterhin verstärkt auf die E-Vergabe setzen.