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Vergabe national unterhalb der EU-Schwellenwerte
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte findet traditionell Haushaltsrecht Anwendung. Über entsprechende Verweise in der Bundeshaushaltsordnung sowie in den Landeshaushaltsverordnungen/Landesvergabegesetzen finden die Vergabe- und Vertragsordnungen für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in Form der UVgO sowie VOB/A und VgV Anwendung. In Teilbereichen kann auch nach wie vor nach der VOL/A vergeben werden.
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