Vergabekammer
Die Vergabekammern sind für die Überprüfung des einzuhaltenden Vergaberechts von öffentlichen Auftraggebern zuständig, wodurch Auftragnehmer die Möglichkeit haben, ihre Rechte gegenüber einer Vergabestelle geltend zu machen.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Vergabekammern des Bundes, die für die Prüfung von dem Bund zurechnenden Aufträgen zuständig sind, und den örtlich zuständigen Vergabekammern der Länder. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Vergabekammer ist allerdings die Erreichung oder Überschreitung der verschiedenen Schwellenwerte.
Um als Auftragnehmer Fehler im Vergabeverfahren bei der zuständigen Vergabekammer zu melden, ist der Antrag eines formellen Vergabenachprüfungsverfahrens notwendig. Dieser Antrag ist bei der jeweilig zuständigen Vergabekammer einzureichen. Welche Vergabekammer im Einzelfall zuständig ist, hängt von der Adresse des Auftraggebers ab. In den meisten Bundesländern gibt es jeweils eine Vergabekammer.
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