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Offenes Verfahren
Das Offene Verfahren ist das europarechtliche Gegenstück zur Öffentlichen Ausschreibung. Nach § 15 VgV fordert der Auftraggeber bei einem offenen Verfahren eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann im offenen Verfahren ein Angebot abgeben.
Siehe auch: