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Mischkalkulation

Eine Kalkulation, die einzelne Positionen nicht als wahre Verkaufspreise, sondern Preise, mit welchen marktstrategische Ziele verfolgt werden, enthält, wird als Mischkalkulation bezeichnet.

Wird in den Vergabeunterlagen ein Preis für jede Teilleistung pro Einheit (=Einheitspreis) gefordert, so muss dem entsprochen werden – ansonsten werden Preisangaben wie z.B. „0,00 €“ (der tatsächliche Preis ist i.d.R. in anderen Kosten versteckt) als nicht wahr gewertet und führen zum Ausschluss des Bieters wegen Unvollständigkeit des Angebots.

Ebenso ist die Angabe „Kosten sind in Position soundso enthalten“ unzulässig. Soll eine Teilleistung tatsächlich kostenlos sein, so muss dies erläutert werden.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Mischkalkulation