Kartellvergaberecht
Das Kartellvergaberecht findet bei der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der europäischen Schwellenwerte Anwendung und dient der Vorbeugung des Missbrauchs von Marktmacht sowie unzulässigen Abreden. Im nationalen Recht ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.
Das Vergaberecht und das Kartellrecht sind grundsätzlich verschiedenen Rechtsgebiete mit verschiedenen Schutzschwerpunkten (Kartellrecht: Schutz des Wettbewerbs; Vergaberecht: Schutz der Wettbewerber) und unterschiedliche Adressaten (Kartellrecht: alle Marktteilnehmer mit Marktmacht; Vergaberecht: nur öffentliche Auftraggeber). Umso mehr zeigt die Aufnahme des Kartellvergaberechts in das GWB die Bedeutung des Wettbewerbsprinzips auch für dieses Rechtsgebiet.
Siehe auch:
aumass Vergaberecht:
- GWB Teil 4