Zurück
Einstufige Vergabeverfahren
Als einstufiges Vergabeverfahren werden solche Verfahren bezeichnet, bei denen die Eignungsprüfung und die Angebotswertung zeitlich zusammenfallen.
Es werden demnach keine Einschränkungen des Bieterkreises durch den Auftraggeber im Vorfeld der eigentlichen Angebotsabgabe vorgenommen. Die Eignung der Bieter wird im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebot durchgeführt.
Einstufige Vergabeverfahren sind Öffentliche Ausschreibungen sowie europarechtliche Offene Verfahren.
Siehe auch: