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Verfahren gegen Deutschland wegen Vorgaben der HOAI
UWir hatten bereits berichtet (Monatsinfo 07/15, S. 252), dass die Europäische Kommission in den Vorgaben der HOAI zu Mindesthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht. Diese Vorgabe stellt aus Sicht der Kommission ein unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich freiberuflicher Dienstleistungen dar. In einer ersten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens hatte sie 2015 Deutschland zur Aufhebung der Vorschriften und zur Stellungnahme aufgefordert.
Betroffen sind auch noch weitere Vorschriften (s. Monatsinfo 07/15, S. 252) nicht nur in Deutschland.
Nach einer Pressemitteilung*) hat die Europäische Kommission am 18.11.2016 nun in dieser Sache eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland beim EuGH erhoben. Ein Aktenzeichen ist derzeit noch nicht bekannt.
Nach Auffassung der Kommission sind die in der HOAI festgelegten verbindlichen Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhinderten solche Mindestpreise, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen könnten.Watch Justice League vs. Teen Titans (2016) Full Movie Online Streaming Online and Download
Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016