Wertgrenzen Bremen VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Bremen sind die Wertgrenzen 2024 nach Verordnungen und Verfahren übersichtlich geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Bremen ist neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO das Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe und das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Bremen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch Bund.de weitergeleitet. Ein weiteres Pflichtmedium für Auftraggeber aus Bremen besteht nicht.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
---|---|---|---|---|---|
VOB/A |
öffentliche Auftraggeber im Land Bremen |
bis 5.000 € |
bis 50.000 € keine Anwendung der VOB/A |
bis 500.000 € |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
VOL/A UVgO |
öffentliche Auftraggeber im Land Bremen |
bis 3.000 € |
bis 100.000 € |
bis 100.000 € |
Rechtsquelle:
Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-zur-sicherung-von-tariftreue-sozialstandards-und-wettbewerb-bei-oeffentlicher-auftragsvergabe-tariftreue-und-vergabegesetz-vom-24-november-2009-
Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen (InvErlG)
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-zur-erleichterung-von-investitionen-inverlg-vom-22-september-2020-155695?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Kompendium Vergaberecht 2021 -
nach wie vor aktuell
Aktuell - praktisch - übersichtlich: Das aumass Vergaberechts-Kompendium. Die wichtigsten Vergaberechtstexte kompakt zusammengefasst in einem Werk. Ihr kompetenter Begleiter im Vergabealltag.
Gebundene Ausgabe
Softcover, 549 Seiten
ISBN-Nummer: 978-3-9822816-0-5
Preis 19,90 €