Wertgrenzen Baden-Württemberg VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Baden-Württemberg sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Baden-Württemberg sind neben der VOB/A, VOL/A und der UVgO die GemHO bzw. LHO, die VwVBeschaffung und die VergabeVwV.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Baden-Württemberg dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch Bund.de weitergeleitet. Die sevice-bw.de stellt nur für Landesauftraggeber, nicht aber für kommunale und sonstige Auftraggeber ein Pflichtmedium dar.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
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VOB/A |
Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de) |
bis 3.000€ |
bis 10.000 € |
Ausbaugewerke bis 50.000 Euro Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro übrige Gewerke bis 100.000 Euro |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de |
Kommunen |
bis 6.000 € |
bis 50.000 € |
Ausbaugewerke bis 50.000 Euro Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro übrige Gewerke bis 100.000 Euro |
||
UVgO |
Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich bei service-bw.de) |
bis 5.000 € |
bis 50.000 € |
bis 100.000 € |
|
Kommunen |
bis 6.000 € |
bis 50.000 € |
bis 100.000 € |
Rechtsquelle:
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05. April 2016.
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 24. Juli 2018
VwV Beschaffung:
http://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Wirtschaftsstandort/VwV_Beschaffung_vom_17_03_2015final.pdf
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