Umsetzungsfristen Europäisch und national
Die Umsetzungsfristen zur eVergabe sind im Wandel. Sie sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gefasst und werden zudem in den Ländern zum Teil unterschiedlich gehandhabt.
Wir haben für Sie alle bekannten und relevanten Eckfristen in der aumass Fristentabelle dargestellt.
Zusammengefasst ergibt sich, dass Ausschreibungen und Vergaben in den kommenden Jahren zu 100% auf elektronische Medien umgestellt werden.
Umsetzungsfristen Nationale Verfahren Lieferleistungen und Dienstleistungen gem. VOL/A, UVgO, VgV und/oder Haushaltsrecht
Pflichten und Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten: ( UVgO eingeführt ab 01/2018 )
(Kommunen vergeben nach VOL/A, respektive noch UVgO sowie Dienstleistungen nach Haushaltsgesetz und z.T. VgV)
Stufe |
Teilprozess Vergabeverfahrens |
Bund Länder und Zentr. |
Kommunen/ Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen |
---|---|---|---|
1.+2. |
Veröffentlichung Vergabeunterlagen |
Ab 01.01.2018 |
Ab 01.01.2019 |
1.+2. |
Kommunikation Entgegennahme von |
Ab 01.01.2018 |
Ab 01.01.2019 |
3. Stufe |
E-Vergabeakte |
Ab 01/2020 |
Ab 01/2020 |
National Liefer- + Dienstleistung E-Vergabe Pflicht 01/19
„muss“ : Veröffentlichen + Vergabeunterlagen und Nachträge+ Kommunikation + Möglichkeit für E-Angebote
Gesetzgeber gibt mit Einführung der UVgO die Verpflichtung spätestens für 01/19 vor.