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Hauptauftragnehmer
Der Hauptauftragnehmer im Vergabeverfahren wird nach Zuschlag der alleinige Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers. Damit ist der Hauptauftragnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen verantwortlich und ebenso für die Leistungen, die von ihm beauftragte Subunternehmer übernehmen.
Der Hauptauftragnehmer muss bereits in seinem Angebot die von ihm eingeplanten Subunternehmer benennen, deren Eignung belegen und unter Umständen auch eine Verpflichtungserklärung der Subunternehmer beilegen.
Der Hauptauftragnehmer entspricht nicht einem Generalunternehmer.
Siehe auch: