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Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen legen den Zeitraum fest vom Beginn bis zur Fertigstellung der zu erbringenden Leistung und liegen damit nach der Zuschlagserteilung. Sind die Ausführungsfristen vertraglich nicht vorgegeben, hat steht dem Bieter die im Normalfall zur Ausführung notwendige Zeit zur Verfügung. Diese Ausführungsfristen sind unabhängig von den Fristen im Vergabeverfahren.
Bei aumass eVergabe gibt der Auftraggeber im Rahmen der Veröffentlichung den Ausführungszeitraum für die zu erbringenden Leistungen an. Dabei handelt es sich nicht um rechtlich verbindliche Ausführungsfristen, sondern nur um einen Anhaltspunkt für interessierten Bieter, damit dieser abschätzen kann, ob er im gewünschten Zeitraum Kapazitäten frei hat.
Siehe auch: