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Beschwerdefrist
Die Beschwerdefrist bezeichnet die Frist, innerhalb derer Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht gegen einen Entscheidung der Vergabekammer einzureichen ist. Diese Beschwerdefrist beträgt nach §172 (1) zwei Wochen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer zu laufen.
Siehe auch: