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Gleichschaltung der Unterschwellenvergaben VOB/A und UVgO mit der VgV
Obwohl die Einführungserlasse zur UVgO auf Landesebene mehrheitlich noch ausstehen, wirft die UVgO ihr Licht in Liefer- und Dienstleistungsvergabe für Kommunen, Gebietskörperschaften und Versorgungswerke nach 2019 voraus.
Die überwiegende Gleichschaltung der Unterschwellenvergaben VOB/A und UVgO mit der VgV zielt auf eine mit der E-Vergabe einhergehende Vereinfachung des Vergabeprozesses.
Die Nutzer in geförderten Maßnahmen werden die Erfordernis gelegt bekommen, die UVgO im Rahmen der „Anbest P und V“ anzuwenden.
Die Wertgrenzen wurden positiv für Anwender verändert, hier laufen noch die Verhandlungen mit den Ländern und Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kommunen.
Ab 01.01.2019 soll vom Auftraggeber die Annahme der elektronischen Angebote ermöglicht sein. Ab 01.01.2020 soll die Angebotsannahme ausschließlich elektronisch erfolgen.
Link zu Erläuterungen der UVgO vom BMWi: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/U/unterschwellenvergabeordnung-uvgo-erlaeuterungen.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Quelle: Aumass GmbH & Co. KG, 10.04.2017